aktuelle Corona-Situation
Laut der aktuellen Pressemitteilung der Kabinattssitzung des bayrischen Staatsministeriums vom 29. März 2022 setzt die bayrische Regierung die sog. „Basisschutzmaßnahmen“ um. Das bedeutet, dass zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft tritt, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft.
D.h., allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).